Festbrennstoffkessel Modernisierung
Ziel der Förderung
- weniger Emissionen
- geringere Kosten
- mehr Komfort
In vielen Heizungskellern arbeiten noch immer alte Festbrennstoffkessel. Mit der Förderinitiative unterstützen die teilnehmenden Unternehmen die Modernisierung dieser Heiztechnik. So werden die Umweltbelastungen reduziert und die Möglichkeit geschaffen, günstige und traditionelle Festbrennstoffe optimal einzusetzen.
Ein moderner Heizkessel, der eine veraltete Technik aus Mitte der 1970-er Jahre ersetzt, hilft Feinstaub und andere Schadstoffe zu reduzieren.
Die neuen Geräte sind deutlich sparsamer, effizienter und emissionsärmer als ihre Vorgänger und erfüllen die Anforderungen aus der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen § 1. BImSchV).
Bei Verwendung hochwertiger, qualitätsgeprüfter Braunkohlenbriketts aus einheimischer Produktion lassen sich in modernen Feuerungsanlagen nicht nur die Schadstoffemissionen vermindern sondern auch die Kosten für die Wärmegewinnung senken.
Hinzu kommt, dass moderne Festbrennstoffkessel durch ihre Leistungseigenschaften einen deutlichen Komfortgewinn zu alten Anlagen bieten: Bessere Energieausbeute, längere Standzeit des Brennstoffs im Heizkessel, weniger Asche, geringere Verschmutzung von Kessel und Schornstein und die Kombinierbarkeit mit anderen Systemen, wie Solar oder Öl-Brennwert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Heizungsanlagen für feste Brennstoffe nach der 1. BImSchV (§ 3 Brennstoffe 1-3a) mit einer Nennwärmeleistung von 4 bis 45 Kilowatt. Diese Heizungskessel dienen zur Beheizung von Familien-, Wochenend-, Landhäusern, Werkstätten und ähnlichen Objekten. Ausgenommen sind Einzelraumfeuerungsanlagen.
Es werden nur Festbrennstoffkessel gefördert, die durch entsprechende Zertifizierungen nachweisen, dass sie den Anforderungen der 1. BImSchV bei der Verbrennung von Braunkohlenbriketts genügen. Den entsprechenden Nachweis erhalten Sie von den an der Förderinitiative beteiligten Kesselherstellern.
Wer kann die Förderung nutzen?
Förderberechtigt sind Betreiber von Festbrennstoffkesseln die eine Modernisierung zu einem neuen für Braunkohlenbrikett zugelassenen Festbrennstoffkessel mit einer Nennwärmeleistung von 4 bis 45 Kilowatt durchführen, der die Anforderungen der 1.BImSchV bei der Verbrennung von Braunkohlenbriketts erfüllt.
Die Förder-Konditionen
Der Förderbetrag beträgt 15 % des Listenpreises des Kessel-Herstellers, max. 500 Euro pro Anlage.
Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer Liefervereinbarung über eine Gesamtmenge von 6 Tonnen Braunkohlenbrikett über die Laufzeit des Liefervertrags mit den an der Förderinitiative beteiligten Brennstoffhändlern.
Gefördert werden ausschließlich Festbrennstoffkessel der an der Förderinitiative beteiligten Kesselhersteller.
Der Förderbetrag wird bei Lieferung entsprechend der mit dem Brennstoffhändler geschlossenen Liefervereinbarung mit dem Preis der gelieferten Braunkohlenbriketts verrechnet. Die Verrechnung kann je Vereinbarung auf mehrere Lieferungen verteilt werden. Die Gutschrift für den Kunden wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die Förderung muss vor Beginn der Kessel-Modernisierung beantragt werden.
Die Inbetriebnahme des Festbrennstoffkessels muss spätestens bis zum 31.07.2014 erfolgt sein.
Die Fördermittel sind begrenzt, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Träger der Förderinitiative
Das Förderprogramm ist eine Initiative des Sächsischen Brennstoff- und Mineralölhandelsverbandes e. V. (SBMV) zur Modernisierung von Feuerungsanlagen - Festbrennstoffkesseln.
Die Initiative wird unterstützt von:
- Bayerischer Brennstoff- und Mineralölhandels-Verband e.V.
- Gesamtverband des deutschen Brennstoffund Mineralölhandels Region West e.V.
- Mitteldeutscher Handelsverband für Brennstoffe, Mineralöle und Energieservice e.V.
- Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
- UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.